Facheinschlägige Praxis & Gewerbeschein
Wer den Gewerbeschein "Lebens- und Sozialberater" bzw. "Psychosoziale Beratung" bei der Gewerbebehörde anmelden möchte, hat folgende Tätigkeiten nachzuweisen:
180 ECTS gliedern sich in
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0 ECTSTheorie Uni for Life
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0 ECTSVertiefung Supervision
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0 ECTSFacheinschlägige Praxis
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0 ECTSBachelorabschluss
Die Inhalte des Bachelorstudiums sind im Curriculum der Uni for Life dargestellt. Modul A - G umfassen den theoretischen Inhalt. |
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Die Vertiefung Supervision und Organisationsberatung ermöglicht den Student:innen mit einem aktiven Gewerbeschein nach 3 Jahren sich im Expertenpool der WKO für Supervision eintragen zu lassen. Die dazugehörigen Dokumente bzw. Zeugnisse werden für die Eintragung an der Uni for Life erfüllt. |
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Im Rahmen des außerordentlichen Bachelorstudiums Psychosoziale Beratung ist zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine facheinschlägige Praxis im Umfang von 43 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben, dies entspricht 1075 Arbeitsstunden. Diese orientiert sich an den entsprechenden Vorgaben der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung 2022 und umfasst die praktischen Ausbildungsdimensionen Selbsterfahrung und supervidierte Praxis. |
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Bachelorarbeiten 1. Im Rahmen des außerordentlichen Bachelorstudiums Psychosoziale Beratung sind zwei eigenständige schriftliche Bachelorarbeiten zu verfassen. Für die Erstellung der Bachelorarbeiten wird das fünfte oder sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen. 2. Der Umfang der Bachelorarbeiten beträgt jeweils 7.500 bis 9.000 Wörter. 3. Die Bachelorarbeit I: Case Study ist in Form eines reflektierten Fallberichts zu verfassen. Die Betreuung erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung B.7 Schreib- und Forschungswerkstatt II: Case Study. 4. Die Bachelorarbeit II: Beratungswissenschaft ist als eigenständige schriftliche Arbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu verfassen. |
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Die Gruppenselbsterfahrung soll die Persönlichkeitsentwicklung fördern und die Fähigkeit zur Selbstreflexion schulen. Zudem lernen die Studierenden Psychosoziale Beratung in der Anwendung kennen - und zwar aus der Position der Klientinnen/Klienten. |
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Die Einzelselbsterfahrung (dyadisches Setting) soll die Persönlichkeitsentwicklung fördern und die Fähigkeit zur Selbstreflexion schulen. Zudem lernen die Studierenden Psychosoziale Beratung in der Anwendung kennen - und zwar aus der Position der Klientinnen/Klienten. |
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Die Teilnahme an der Peergroup (175 Echtstunden, 7 ECTS) dient der interessensbezogenen fachlichen Vertiefung und Erweiterung (Literaturstudium), der Erprobung im fachlichen Diskurs (Vortrag und Diskussion), dem kollegialen Austausch über praktische Erfahrungen und dem Kennenlernen psychosozialer Handlungsfelder (Exkursionen). Der Stundennachweis erfolgt durch schriftliche Gruppenprotokolle. Für die Vorbereitung und Dokumentation der Peergroup wird ein Arbeitsaufwand von 4 ECTS-Anrechnungspunkten benötigt. Für die Vor- und Nachbereitung der fachlichen Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten wird ein Arbeitsaufwand von 3 ECTS-Anrechnungspunkten benötigt. |
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Die Absolvierung von fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten in einschlägigen Praxen oder Institutionen (150 Echtstunden, 6 ECTS) eröffnet einen strukturierten Erfahrungsraum hinsichtlich praktischer Arbeitsbedingungen, angewandter Beratungstätigkeiten und dem Kennenlernen psychosozialer Handlungsfelder. Zugleich ermöglicht dieser facheinschlägige Praxisteil einen niederschwelligen Kontakt mit potentiellen Klientinnen- und Klientengruppen. |
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Die Durchführung von Seminartätigkeiten zu Themen aus dem Tätigkeitsfeld der psychosozialen Beratung (50 Echtstunden, 2 ECTS) dient der Einübung in die Vermittlung psychosozialer Themen. Für die Vorbereitung und Dokumentation der Seminartätigkeiten wird ein Arbeitsaufwand von einem ECTS-Anrechnungspunkt benötigt. |
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Der Stundennachweis erfolgt durch das Anfertigen von schriftlichen Beratungsprotokollen. Es sind insgesamt mindestens 100 Beratungseinheiten (4 ECTS) zu protokollieren. Darunter haben sich zumindest 5 Erstgesprächsprotokolle sowie Protokolle über 2 abgeschlossene Einzelberatungsprozesse (oder einen abgeschlossenen Gruppenberatungsprozess) zu befinden, wobei eine Beratungseinheit maximal 50 Minuten umfasst. Bei Doppelstunden oder Gruppenprozessen u.a. können mehrere Beratungseinheiten in einem Protokoll zusammengefasst werden. Für die Protokollierung wird ein Arbeitsaufwand von 2 ECTS-Anrechnungspunkten benötigt. |
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Die Gruppensupervision dient insbesondere der kontinuierlichen Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person im Kontext der Beratungstätigkeit in Ausbildung unter Supervision. Es müssen mindestens 75 Echtstunden Gruppensupervision (3 ECTS) nachgewiesen werden. Für die Vor- und Nachbereitung der Gruppensupervision wird ein Arbeitsaufwand von einem ECTS-Anrechnungspunkt benötigt. |
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Die Einzelsupervision dient insbesondere der kontinuierlichen Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person im Kontext der Beratungstätigkeit in Ausbildung unter Supervision. Es müssen mindestens 25 Echtstunden Einzelsupervision (1 ECTS) nachgewiesen werden. Für die Vor- und Nachbereitung der Einzelsupervision wird ein Arbeitsaufwand von einem ECTS-Anrechnungspunkt benötigt. |
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Die Intervision dient der fallbezogenen kollegialen Beratung und reflektiert insbesondere die Beziehungsmuster im Kontext der Beratungstätigkeit in Ausbildung unter Supervision. Der Nachweis erfolgt durch schriftliche Anwesenheitsbestätigungen, die von allen anwesenden Intervisionsgruppenmitgliedern zu unterfertigen sind. Eine Intervisionsgruppe darf maximal 8 Personen umfassen. |
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Die eigenständige Durchführung von zumindest 100 Beratungsgesprächen unter Supervision (4 ECTS) bedarf vorab der schriftlichen Genehmigung durch die wissenschaftliche Leiterin/den wissenschaftlichen Leiter.
Mehr Infos gibt es unter "Organisation und Ablauf"
