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Die Gruppenselbsterfahrung soll die Persönlichkeitsentwicklung fördern und die Fähigkeit zur Selbstreflexion schulen. Zudem lernen die Studierenden Psychosoziale Beratung in der Anwendung kennen - und zwar aus der Position der Klientinnen/Klienten. |
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Die Gruppensupervision dient insbesondere der kontinuierlichen Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person im Kontext der Beratungstätigkeit in Ausbildung unter Supervision. Es müssen mindestens 15 Echtstunden Gruppensupervision (1 ECTS) inkl. Vor- und Nachbereitung nachgewiesen werden. |
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Die Einzelsupervision dient insbesondere der kontinuierlichen Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person im Kontext der Beratungstätigkeit in Ausbildung unter Supervision. Es müssen mindestens 7,5 Stunden Einzelsupervision inkl. Vor- und Nachbereitung (1 ECTS) nachgewiesen werden. |
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Der Stundennachweis erfolgt durch das Anfertigen von schriftlichen Beratungsprotokollen. Es sind insgesamt mindestens 40 Beratungseinheiten (2,5 ECTS) zu protokollieren. Eine Beratungseinheit umfasst maximal 50 Minuten. Bei Doppelstunden oder Gruppenprozessen u.a. können mehrere Beratungseinheiten in einem Protokoll zusammengefasst werden. |
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